Die Europäische Kommission hat Regelungen des Basler Übereinkommens, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte betreffen, übernommen.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Vorgaben für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) aktualisiert. Dies geschieht mit der
Die Delegierten Verordnungen sind am 10. Januar 2025 in Kraft getreten, Erstere gilt seit 1. Januar 2025. Verschiedene Übergangsbestimmungen sollen jeweils die Umsetzung erleichtern.
Demnach hatte die Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens auf ihrer 15. Tagung im Juni 2022 entschieden (Beschluss BC-15/18; diese Änderungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten),
Aufgrund dieser Änderungen werden jeweils die Anh. III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie der Verordnung (EU) 2024/1157 angepasst. Somit unterliegen u.a. Aus- und Einfuhren bestimmter EAG nun dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung bzw. diese Ein- und Ausfuhren sind verboten. Betroffen sind zudem Verbringungen nicht gefährlicher EAG.
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