EAG: neue Regelungen für die Verbringung

Die Europäische Kommission hat Regelungen des Basler Übereinkommens, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte betreffen, übernommen.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Die Europäische Kommission hat die Vorgaben für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) aktualisiert. Dies geschieht mit der

  • Delegierten Verordnung (EU) 2024/3229 vom 18. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 […] hinsichtlich der im Rahmen des Basler Übereinkommens vereinbarten Änderungen in Bezug auf die Verbringung von EAG (ABl. L, 2024/3229, 20.12.2024);
  • Delegierten Verordnung (EU) 2024/3230 vom 18. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1157 […] hinsichtlich der im Rahmen des Basler Übereinkommens vereinbarten Änderungen in Bezug auf die Verbringung von EAG (ABl. L, 2024/3230, 20.12.2024).

Die Delegierten Verordnungen sind am 10. Januar 2025 in Kraft getreten, Erstere gilt seit 1. Januar 2025. Verschiedene Übergangsbestimmungen sollen jeweils die Umsetzung erleichtern.

Demnach hatte die Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens auf ihrer 15. Tagung im Juni 2022 entschieden (Beschluss BC-15/18; diese Änderungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten),

  • einen neuen Eintrag für gefährliche EAG (Eintrag A1181) in Anlage VIII des Basler Übereinkommens aufzunehmen und Eintrag A1180 aus dieser Anlage zu streichen,
  • einen neuen Eintrag für nicht gefährliche EAG (Eintrag Y49) in Anlage II des Basler Übereinkommens aufzunehmen und den derzeitigen Eintrag für solche Abfälle (Eintrag B1110) sowie Eintrag B4030 in Anlage IX des Basler Übereinkommens zu streichen.

Aufgrund dieser Änderungen werden jeweils die Anh. III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie der Verordnung (EU) 2024/1157 angepasst. Somit unterliegen u.a. Aus- und Einfuhren bestimmter EAG nun dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung bzw. diese Ein- und Ausfuhren sind verboten. Betroffen sind zudem Verbringungen nicht gefährlicher EAG.

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