Mit einer Änderung des ElektroG sollen EAG-Sammelmengen gesteigert und Brandrisiken durch Lithiumbatterien minimiert werden. Der Entsorgungsbranche geht das Vorhaben nicht weit genug.
(mih) Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere Maßnahmen implementiert werden, um die Sammelmenge von Elektroaltgeräten (EAG) zu steigern sowie Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung von Lithiumbatterien bei der Sammlung und Erfassung von EAG zu minimieren. Dies betrifft laut Bundesrat Drucksache 494/24 vor allem eine Verstärkung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation sowie eine Konkretisierung der Vorgaben zur Einsortierung von EAG an der kommunalen Sammelstelle, an der etwa 80 % der getrennt gesammelten EAG aus privaten Haushalten erfasst werden.
Daneben sollen weitere Aspekte adressiert werden, um die getrennte Erfassung von EAG vom unsortierten Siedlungsabfall zu fördern. Hierzu sollen die Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten verbrauchernah verdichtet werden, indem diese künftig grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können. Zudem sollen Anreize für die Hersteller gesetzt werden, um verstärkt eigeninitiativ Eigenrücknahmen von EAG vorzunehmen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Bundesrat wird darüber in seiner 1049. Sitzung am 22. November 2024 beraten.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) kritisiert den Kabinettsbeschluss zum ElektroG als „ambitionslos“ und kritisiert, dass der vorliegende Entwurf die Brandrisiken durch in EAG verbaute Lithium-Ionen-Akkus nicht effektiv vermindern werde. „Das Kabinett begegnet den Herausforderungen durch zunehmende Batteriebrände höchstens mit Trippelschritten“, sagt BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. „Das wird der Entsorgungsbranche nicht gerecht, welche die Lasten falsch entsorgter akkubetriebener Altgeräte auch künftig allein tragen muss.“ Die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote von EAG werde aus Sicht des BDE durch neue kosmetische Änderungen bei der Handelsrücknahme auch in Zukunft nicht erreicht werden. Hier fordert der BDE, Hersteller und Handel stärker in die Pflicht zu nehmen.
Als einen richtigen, wenn auch kleinen, Schritt in Richtung sichere Entsorgung sieht der BDE die Pläne zum sog. „Thekenmodell“, wonach das Fachpersonal auf den kommunalen Wertstoffhöfen die EAG entsprechend entgegennehmen und bruchsicher erfassen muss. Dies könne nicht nur Brände verhindern, sondern auch die Wiedergewinnung von Wertstoffen aus den EAG begünstigen.
Kritisch betrachtet der BDE auch die vorgesehenen strengeren Rücknahmeregeln für Einweg-E-Zigaretten. Diese Produkte würden durch ihre Größe und die große Verbrauchs- und Entsorgungsmenge ein besonderes Brandproblem in der Entsorgung darstellen. Als Fehlwürfe würden sie in nahezu allen Abfallströmen landen, aber eher selten im dafür vorgesehenen Elektroschrott. Statt schwer kontrollierbarer Rücknahmepflichten spricht sich der BDE für ein „Verbot der unsinnigen Einweg-E-Zigaretten“ aus.
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