BDE bezeichnet den Schritt, die als Wegwerfprodukte konzipierten E-Zigaretten zu verbieten, als „überfällig“.
(os) Der Bundesrat hat am 22. November 2024 den Weg für ein Verbot von Einweg-E-Vapes in Deutschland geebnet. Die Vertreter der Bundesländer sprachen sich mehrheitlich dafür aus, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) entsprechend anzupassen (u.a Bundesrat Drucksache 494/24).
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) hat sich – gemeinsam mit einer breiten Verbändeallianz aus Entsorger-, Feuerwehr-, Verbraucher- und Gesundheitsverbänden sowie NGOs – bereits in der Vergangenheit für ein nationales Verbot ausgesprochen und zeigte sich entsprechend erfreut über den Bundesratsbeschluss, wie BDE-Präsidentin Anja Siegesmund verdeutlichte: „ Das war überfällig. Die Einweg-E-Zigarette ist als Wegwerfprodukt konzipiert: Nach kurzer Nutzung landet sie im Restmüll, in der Papiertonne, im Gelben Sack oder in der Umwelt, mit fatalen Folgen.“
Die Lithium-Ionen-Akkus darin würden sehr schnell Brände auslösen und es vergehe derzeit kaum ein Tag, ohne dass ein Müllfahrzeug oder eine Recyclinganlage Feuer fangen würde, bis hin zum Totalschaden. „Der BDE hat immer wieder deutlich gemacht: Ohne wirkungsvolle Gegenmaßnahmen ist die Entsorgungssicherheit in Deutschland in Gefahr. Daher gehören Einweg-E-Vapes für uns schon lange schnellstens verboten.“ Neben der Gesundheitsgefährdung, insbesondere für Kinder, sowie der Brandgefahr in den Anlagen gebe es aber noch einen dritten Grund, weshalb das Verbot richtig sei, so Siegesmund: „In sieben Einweg-E-Vapes steckt so viel Lithium wie in einem Handy. Wir brauchen die Rohstoffwende, das heißt verantwortlichen Ressourceneinsatz.“
Die rheinland-pfälzische Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Katrin Eder führte aus: „Wegwerfprodukte wie Einweg-Elektro-Zigaretten bestehen aus einer Vielzahl von Materialien – darunter Plastik, Elektronik und Batterien, die schwer zu recyceln sind. Oft landen sie nach einmaligem Gebrauch im Restmüll oder werden unsachgemäß entsorgt. Das ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern steigert auch das Brandrisiko.“
Deshalb habe sie sich dafür eingesetzt, diese Produkte zum Schutz der Umwelt und im Sinne der Brandsicherheit zu verbieten, denn: „Die Gesundheit unserer Umwelt und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger müssen oberste Priorität haben.“ Ein Umstieg auf nachhaltigere Alternativen sei möglich und notwendig: „Es gibt Mehrwegalternativen zu Einwegprodukten.“ Die Ministerin wies darauf hin, dass viele Einweg-Elektro-Zigaretten auch Batterien enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung gefährliche Chemikalien freisetzen, die ins Grundwasser gelangen können.
Auch Eder verdeutlichte bei dieser Gelegenheit einmal mehr, dass ein Verbot die Gefahr von Brandereignissen in Fahrzeugen und Anlagen der Entsorgungsbranche, häufig ausgelöst durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien, deutlich reduzieren werde.
Ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten muss nun aber noch eine weitere Hürde des Gesetzgebungsprozesses überwinden: Das Gesetz muss nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden und eine entsprechende Mehrheit einschließlich des Änderungsvorschlags des Bundesrats erhalten. Siegesmund: „Das ElektroG wird die großen Probleme der Batteriebrände in der Entsorgungswirtschaft nicht allein lösen können. Es ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.“
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!