Bei der Novellierung der EfbV sieht der BDE trotz erster Erfolge im bisherigen Verfahrensverlauf weiteren Anpassungsbedarf.
(mih) Seit Ende August liegt dem Bundesrat der Entwurf einer „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vor (Drucksache 477/16). Damit soll u.a. die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) novelliert werden, um die Qualität von Entsorgungsleistungen zu stärken. In der Diskussion um die neue EfbV sieht der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft weiteren Änderungsbedarf.
Der BDE begrüße, dass damit die Erfolgsgeschichte der Entsorgungsfachbetriebe weitergehe: „Seit 20 Jahren stehen Entsorgungsfachbetriebe für Qualität und Know-how in der Abfallentsorgung“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Sie würden maßgeblich zum Erfolg der Kreislaufwirtschaft beitragen. „Die Novelle schärft das Profil der Entsorgungsfachbetriebe und erhöht den Stellenwert des Zertifikats“.
Der Entwurf enthalte laut BDE aber Regelungen, die kein Mehr an Qualität bringen, sondern vor allem steigende Kosten für die Entsorger. Trotz erster Erfolge im bisherigen Verfahrensverlauf gebe es weiteren Anpassungsbedarf. Nach Wunsch des Verbands sollte der Bundesrat eingreifen, damit die Entsorger nicht geschwächt werden. Die Kernpositionen einer Stellungnahme des BDE mit Änderungsvorschlägen sind:
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