Im EU-Amtsblatt finden sich Empfehlungen der Kommission zur Ausfuhr radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Drittländer.
Die Empfehlung der Kommission vom 4. Dezember 2008 über Kriterien für die Ausfuhr radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Drittländer ist im EU-Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 auf Seite 69 ff. bekanntgegeben worden. Sie richtet sich an die Mitgliedstaaten und betrifft die Ausfuhr radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente in Drittländer.
Im Einzelnen werden dabei unter anderem als wichtigste Kriterien genannt die Mitgliedschaft in der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und die sich daraus ergebende Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsstandards sowie die Unterzeichnung, Ratifikation und Einhaltung verschiedener internationaler Abkommen. Darunter befinden sich das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle, das Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial sowie das Übereinkommen über nukleare Sicherheit (CNS).
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