Bei der Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen ist nun zusätzlich HP14 „ökotoxisch“ zu berücksichtigen.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung [AVV] und der Deponieverordnung vom 30. Juni 2020 bekannt gemacht (BGBl. 2020 I S. 1533).
Die Änderungen in der AVV betreffen:
Mit der Änderungsverordnung werden europäische Vorgaben umgesetzt, u.a. die Verordnung (EU) 2017/997 vom 8. Juni 2017 (ABl. 2017 L 150 S. 1) zur Änderung vom Anh. III der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die gefahrenrelevante Eigenschaft HP14 „ökotoxisch“.
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