Das Bayerische Landesamt für Umwelt zeigt in einem Infoblatt, wie kontaminierte Paletten und Kisten sicher entsorgt werden.
(fu) Durch Holzschutzmittel, Farbanstriche, Beschichtungen und Bestandteile wie Bindemittel und Härter können Schadstoffe in Altholz gelangen. Je nach Stärke der Belastung werden die Althölzer in eine Kategorie eingeordnet. Paletten aus Vollholz (z.B. Europaletten) und Transportkisten fallen dabei in der Regel in die Kategorie A I - "Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde". Die Zuordnung zu diesen Altholzkategorien erfolgt durch Sichtkontrolle.
Gefährliche Abfälle wie Altholz der Kategorie A IV oder PCB-Altholz fällt unter die Nachweisverordnung und muss vor der Entsorgung deklariert werden. Dazu kann auch eine analytische Untersuchung notwendig sein.
Alle relevanten Regelungen hat das Bayerische Landesamt für Umwelt in seinem Abfall-Ratgeber zusammengefasst.
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