CDNI-Ausführungsgesetz erneuert

Die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt erhält damit eine neue Grundlage.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Im BGBl. 2021 I S. 130 ist das Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt [CDNI] (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz – BinSchAbfÜbkAG) vom 27. Januar 2021 bekannt gemacht worden. Es ist am 9. Februar 2021 in Kraft getreten und ersetzt das mehrfach geänderte BinSchAbfÜbkAG mit Ursprungsdatum vom 13. Dezember 2003.

Der Tag, an welchem der in dem Gesetz enthaltene Beschluss CDNI 2017-I-4 „Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung (Dämpfe)“ für Deutschland in Kraft tritt, steht allerdings noch nicht fest. Zuvor müssen alle sechs Vertragsstaaten des CDNI diese Regelungen ratifizieren.

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