Elektroaltgeräte: BDE begrüßt Novelle des ElektroG

Im aktuellen Gesetzesentwurf finden sich nach Meinung des Verbands aber nur unzureichende Vorgaben, um lithiumhaltige Altgeräte sicher zu erfassen.

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(mih) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat die in dieser Woche vom Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beschlossene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) begrüßt. Ziel der neuen Regeln ist es laut BMUB, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. Zudem würden damit entsprechende EU-Vorgaben umgesetzt.

Den Einzelhandel in die Erfassung von Elektroaltgeräten einzubeziehen, sei ein starkes Signal, um die Erfassungsmenge zu steigern, so der BDE. Der Vollzug müsse dabei sicherstellen, dass bei dieser erheblichen Zunahme an Sammelstellen keine zusätzlichen Schlupflöcher entstehen, über die Altgeräte das System illegal verlassen. Die private Entsorgungswirtschaft stehe dem Einzelhandel als Dienstleister zur Seite, um diese Aufgaben zu bewältigen.

„Es muss sichergestellt werden, dass nachweisbar alle Mengen zur Erstbehandlung in zertifizierte Aufbereitungsanlagen gebracht werden“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Wir fordern deshalb in Ergänzung zum neuen ElektroG präzisierende Durchführungsbestimmungen, die ein qualitativ hochwertiges Recycling stärken.“

Der BDE sieht es kritisch, den Mindestzeitraum auszuweiten, in dem Kommunen Elektroaltgeräte aus der Abholkoordination herausnehmen können, um sie selbst zu vermarkten. In Zeiten schwankender Rohstoffpreise würden langfristige Verträge für die im Elektrorecycling tätigen Unternehmen unnötige Risiken bedeuten.

Im aktuellen Gesetzesentwurf finden sich nach Meinung des BDE nur unzureichende Vorgaben, um lithiumhaltige Altgeräte sicher zu erfassen. Nur mit klaren und praxistauglichen Regelungen für die Erfassung und den Transport ließe sich das durch Lithium-Ionen-Batterien entstehende Brandrisiko im Sinne der Verkehrs- und Betriebssicherheit minimieren. Im ElektroG müssten die Anforderungen an Sammel- und Übergabestellen daher deutlich formuliert werden. Um das Brandrisiko nachhaltig zu mindern, sei es erforderlich, Geräte mit Lithium und Geräte ohne Lithiumanteil schon bei der Annahme zu separieren. Dafür bedürfe es eines erhöhten Einsatzes von Fachpersonal. Ohne eine sichere Erfassung ließe sich ein gefahrloser Transport aber nicht gewährleisten.

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