Der BDE hält es für möglich, Elektroaltgeräte, die Lithiumbatterien enthalten, weiterhin im öffentlichen Raum in ADR-konformen Depotcontainern zu sammeln.
(mih) Elektroaltgeräte, die Hochenergiebatterien enthalten, sind gemäß ADR zu transportieren. Im Dezember 2014 hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) klargestellt, dass die Sammlung und der Transport von Elektroaltgeräten, die Lithiumzellen oder -batterien enthalten, in loser Schüttung in Containern oder Gitterboxen unzulässig ist.
Gleiches gilt für die Sammlung ausgedienter Elektrogeräte mithilfe von Depotcontainern im öffentlichen Raum. Container, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden deshalb laut BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft seit Jahresbeginn aus dem Verkehr gezogen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Werden in Elektroaltgeräten enthaltene Hochenergiebatterien durch unsachgemäßen Umgang beschädigt, bergen sie ein erhebliches Brandrisiko.“ Der Inhalt voller Depotcontainer dürfe deshalb nicht mehr einfach in Container oder auf Ladeflächen geschüttet werden. Im Sinne der Sicherheit seien sie vor Ort durch neue leere Behälter zu ersetzen. Elektroaltgeräte und darin enthaltene Lithiumionen-Akkus würden nicht mehr beschädigt, das Brandrisiko würde sinken. „Die haushaltsnahe Erfassung von Elektroaltgeräten ist weiterhin möglich“, sagt Kurth.
Wichtig sei, so Kurth weiter, dass die eingesetzten Container den Anforderungen des ADR genügen. Dies ließe sich z.B. gewährleisten, wenn sie über eine Rutsche für die eingeworfenen Geräte sowie eine Schaumstoffpolsterung als Schall- und Aufprallschutz verfügten.
Für die Zukunft fordert der BDE, Geräte, in denen Hochenergiebatterien verbaut sind, zu kennzeichnen. Elektroaltgeräte, die beispielsweise auf dem Wertstoffhof angenommen werden, wären damit leichter in die Fraktionen akkubetriebene und damit ADR-relevante Geräte und nicht akkubetriebene Geräte zu trennen. Übergangsweise könne die plakative Bezeichnung „ohne“ oder „mit“ Kabel dazu beitragen, eine praxistaugliche Trennung vor Ort zu gewährleisten.
Bereits heute sind Hochleistungsbatterien häufig fest mit dem Elektrogerät verbaut und schwer zu erkennen oder gar vom Gerät zu trennen. Daher sei die Forderung, Elektroaltgerät und Akku an der Annahmestelle durch den Bürger oder das Personal trennen zu lassen, praxisuntauglich. Zudem biete ein fest im Gerät verbauter Akku den besten Schutz vor Zerstörung oder einem Kurzschluss der Pole.
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