Das BMUB hat das Gebührenverzeichnis in „Anlage 1 (zu § 1)“ ElektroGGebV aktualisiert, das ab 1. Januar kommenden Jahres gilt.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung“ vom 30. November 2016 bekannt gemacht (BGBl. 2016 I S. 2850). Die Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
In der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV) wird insbesondere die „Anlage 1 (zu § 1)“ mit dem „Gebührenverzeichnis“ aktualisiert. Darin sind die Gebühren für gebührenfähige Leistungen, u.a. des Umweltbundesamts (UBA), in Zusammenhang mit §§ 15, 37 und 38 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthalten.
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