Das BMUB hat u.a. das Gebührenverzeichnis in Anlage 1 (zu § 1) ElektroGGebV aktualisiert.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die „Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung“ vom 7. Dezember 2018 bekannt gemacht (BGBl. 2018 I S. 2275).
Mit Art. 1 wird in der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV) insbesondere die Anlage 1 (zu § 1) mit dem „Gebührenverzeichnis“ aktualisiert. Darin sind die Gebühren für gebührenfähige Leistungen, u.a. des Umweltbundesamts (UBA), in Zusammenhang mit §§ 15, 37 und 38 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthalten. Die Bestimmungen sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
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