Bis Ende dieses Jahres dürfen HBCD-/HBCDD-haltige Abfälle übergangsweise wieder als nicht gefährlich eingestuft werden.
(mih) Um die Entsorgung von Dämmmaterialien, welche das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD/HBCDD) enthalten, vorerst zu erleichtern, hat die Bundesregierung die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) geändert (BGBl. 2016 I S. 3103). Mit der Verordnung zur Änderung der AVV vom 22. Dezember 2016 wird der in Nr. 2.2.3 Anlage (zu § 2 Abs. 1) enthaltene dynamische Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (POP-Verordnung) übergangsweise um eine Ausnahmeregelung für HBCD/HBCDD ergänzt. Danach sind diese Abfälle vorübergehend als nicht gefährlich einzustufen. So hatte es der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 beschlossen (Drucksache 752/16 (Beschluss)).
Die Änderung der AVV gilt seit 28. Dezember 2016 und ist bis 31. Dezember 2017 befristet. Mithilfe dieser Übergangslösung kann sich die betroffene Wirtschaft auf die geänderten Bedingungen einstellen. Zudem ermöglicht sie es den Fachgremien des Bundes und der Länder, für die Abfälle, die aufgrund ihres Gehaltes an HBCD Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß POP-Verordnung unterliegen, Anforderungen für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten, die notwendig sind, um eine rechtskonforme Entsorgung und die Einhaltung der Regelungen der POP-Verordnung sicherzustellen.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft begrüßt das vom Bundesrat beschlossene Moratorium zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle. „Die vom Bundesrat beschlossene Regelung, dass HBCD-haltige Abfälle zumindest temporär nicht mehr als gefährlich eingestuft werden, wird kurzfristig eine Linderung des Problems bedeuten“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Abfälle könnten jetzt wieder wie vor dem 1. Oktober 2016 entsorgt werden. Auch der Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Landesregelungen sei damit vorübergehend aufgehoben.
Kurth warnt aber davor, das Problem aus den Augen zu verlieren: „Wir dürfen bei aller Erleichterung über die Entscheidung des Bundesrates allerdings nicht vergessen, dass wir in einem Jahr möglicherweise wieder vor demselben rechtlichen Problem stehen. Bis dahin muss von der Politik eine praktikable Lösung entwickelt werden. Ansonsten droht ein erneuter Entsorgungsnotstand im Dämmstoffbereich.“ Aus BDE-Sicht sei noch immer der beste Weg, die dynamische Verweisung aus der POP-Verordnung in die AVV aufzuheben.
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