Das schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) aktualisiert Vollzugshilfe
(ur) Sämtliche medizinischen Abfälle müssen in der Schweiz umweltverträglich und nach dem Stand der Technik entsorgt werden.
Die von dem schweizerischen Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegebene 59 Seiten umfassende Vollzugshilfe „Entsorgung von medizinischen Abfällen“ liefert dazu Handhabungs- und Entsorgungshinweise, welche die Anforderungen des Umweltschutzes konkretisieren und im Einklang mit den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes sowie des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene stehen. Auch bei der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen während einer Epidemie oder Pandemie wird gemäß der aktuellen Vollzugshilfe (Stand 13.08.2021) verfahren.
Adressaten der Publikation sind Kantone, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie alle anderen Akteure, welche die Abfallentsorgung innerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens organisieren oder die Verantwortung dafür tragen.
Ziel der Vollzugshilfe ist es, eine sichere und sachgemäße sowie möglichst einheitliche Entsorgung von Abfällen aus allen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die im Rahmen der humanmedizinischen und tierärztlichen Versorgung und Forschung anfallen, zu gewährleisten.
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