Das BMUB hat den Referentenentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vorgelegt – mit verschiedenen Änderungen gegenüber dem Arbeitsentwurf.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat vor Kurzem den Referentenentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vorgelegt und die Anhörung der beteiligten Kreise eingeleitet. Mit dieser Verordnung will das BMUB im Nachgang zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. 2012 I S. 212) und der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. 2013 I S. 4043) weitere notwendige Änderungen des untergesetzlichen Regelwerks vornehmen. Ziel ist es, das Verordnungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.
Die in Art. 1 enthaltene neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) entwickelt das Qualitätsprofil des Entsorgungsfachbetriebes auf Grundlage der neuen §§ 56 und 57 KrWG fort und berücksichtigt dabei auch die Erfahrungen von Wirtschaft und Vollzug. Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Art. 2 verfolgt das Ziel, die bestehende Regelung aus dem Jahr 1977 an den technischen Fortschritt anzupassen und die Institution des Abfallbeauftragten als bewährtes Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung vor dem Hintergrund der gewachsenen Anforderungen des im Jahr 2012 in Kraft getretenen KrWG neu zu fundieren und auszubauen.
Änderungen im Referentenentwurf im Vergleich zum Arbeitsentwurf vom 24. Juli 2015 sind:
Art. 1: EfbV
Art. 2: AbfBeauftrV
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!