Die Europäische Kommission setzt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fort, weil dieses die Abfallrahmenrichtlinie nicht fristgerecht bis 12. Dezember 2010 in innerstaatliches Recht umgesetzt hat.
(ur) Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun ein Mahnschreiben, eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme. Wenn Deutschland die notwendigen Rechtsvorschriften nicht binnen zwei Monaten erlässt und mitteilt, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und finanzielle Sanktionen verlangen.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG steckt den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU ab. Mit ihr werden Grundsätze der Abfallwirtschaft wie das Verursacherprinzip eingeführt und eine verbindliche Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung festgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen die Prioritätenfolge Vermeiden, Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung beachten und dürfen nur als letzten Ausweg die Beseitigung von Abfall wählen. Die Richtlinie hätte bis 12. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt werden und die Europäische Kommission über die Umsetzung informiert werden müssen. Ein erstes Aufforderungsschreiben an Deutschland hatte die Kommission am 27. Januar 2011 verschickt.
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