Die Richtlinie 2008/98/EG ist aktualisiert worden, um die Abfallbewirtschaftung in der EU zu verbessern und zu einer nachhaltigen Materialwirtschaft umzugestalten.
(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle geändert. Dies geschieht mit Richtlinie (EU) 2018/851 vom 30. Mai 2018 (ABl. 2018 L 150 S. 109); sie tritt am 4. Juli 2018 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis 5. Juli 2020 umzusetzen.
Einer der Gründe, diese Richtlinie zu erlassen, ist, die Abfallbewirtschaftung in der EU zu verbessern und zu einer nachhaltigen Materialwirtschaft umzugestalten. U.a. sollen die festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen erhöht werden. Außerdem sollen die Richtlinie 2008/98/EG und andere, damit zusammenhängende EU-Gesetzgebungsakte, z.B. die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), aufeinander abgestimmt werden.
Hinsichtlich gefährlicher Abfälle sei die ordnungsgemäße Bewirtschaftung in der EU nach wie vor ein Problem, und es würden keine vollständigen Daten über die Behandlung dieses Abfallstroms vorliegen. Daher sei es erforderlich, die Aufzeichnungs- und Rückverfolgungsmechanismen durch die Einführung elektronischer Register für gefährliche Abfälle in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Die elektronische Datenerfassung sollte ggf. auf andere Abfallarten ausgeweitet werden, um die Aufzeichnung für Unternehmen und Verwaltungsstellen zu vereinfachen und die Überwachung der Abfallströme in der EU zu verbessern.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!