Gebührenanpassung für 2022 geplant

Die Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung soll geändert werden

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(ur) Mit der siebten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) sollen vor allem die Gebührentatbestände an die Kostenkalkulation der beliehenen Stiftung elektro-altgeräte-register (Stiftung ear) für das Jahr 2022 angepasst werden.

Dabei verändern sich insbesondere die den Gebührentatbeständen jeweils zugrundeliegenden prognostizierten Fallzahlen und Gesamtkosten, die zu Veränderungen (überwiegend Senkungen) der jeweiligen Gebührenhöhen führen.

Zudem sollen die Gebührentatbestände im Hinblick auf die neuen Aufgaben nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erweitert und teilweise neu gefasst sowie letztlich infolge einer sehr hohen Fallzahlenprognose die Regelungen der gebundenen Gebührenbefreiung aufgehoben werden.

Der Referentenentwurf kann von den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

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