Der BDE fordert eine praxistaugliche Regelung im ElektroG für die Sammlung und den Transport von Elektroaltgeräten, die Lithiumbatterien enthalten.
(mih) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft beobachtet die Entwicklung bei der Sammlung und dem Transport von Elektroaltgeräten mit zunehmender Sorge. Grund sei das Gefährdungspotenzial von Lithium-Ionen-Zellen, die konkurrierende Speichersysteme, z.B. auf Nickel/Cadmium-Basis, zunehmend verdrängen und den Markt dominieren würden.
Würden Lithium-Ionen-Zellen beim Einwurf in einen Depotcontainer oder beim Transport in loser Schüttung beschädigt, könne das äußerst reaktionsfreudige Lithium leicht in Brand geraten. Deshalb verstoße diese Art der Sammlung und des Transports von Elektroaltgeräten gegen die Anforderungen des ADR. Der BDE plädiert deshalb für eine klarstellende und praxistaugliche Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welche den Anforderungen des ADR gerecht wird. Für Unternehmen und Kommunen, die E-Schrott einsammeln und befördern, wäre damit dann eine Regelungslücke geschlossen und eine legale Handlungsgrundlage gegeben.
Bei der Annahme von Elektroaltgeräten müsse geprüft werden, ob Lithium enthalten ist und ob eine separate Erfassung dieser Geräte bzw. der separierten Batterien und Akkus in ADR-konformen Umschließungen erfolgt, so BDE-Präsident Peter Kurth. „Generell unzulässig ist die unkontrollierte Sammlung im öffentlichen Raum mit Hilfe von Depotcontainern.“
Laut BDE ließen derzeit einige Polizeipräsidien bereits Fahrzeugkontrollen vornehmen, bei denen der Transport von Elektroaltgeräten in loser Schüttung inkl. Lithiumbatterien beanstandet wird. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, warum einige Kommunen weiterhin Container und Sammelboxen für E-Schrott aufstellen, meint Kurth.
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