GewAbfV: LAGA-Mitteilung 34 aktualisiert

Die LAGA hat die Vollzugshinweise inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Der BDE begrüßt die Fertigstellung und fordert gleichzeitig Nachbesserungen und eine frühzeitige Evaluierung der Verordnung.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ihre Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) inhaltlich und redaktionell überarbeitet. In der LAGA-Mitteilung 34 mit Datum vom 11. Februar 2019 sind die Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen zusammengestellt.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat die Fertigstellung der Vollzugshinweise zur GewAbfV begrüßt. Die Vollzugsbehörden in allen Bundesländern müssten die GewAbfV auf dieser Basis nun flächendeckend und gleichlaufend durchsetzen. Dabei sei es essenziell, das Augenmerk auf die Abfallerzeuger zu legen, welche die Abfallströme maßgeblich lenken würden. Die stoffliche Verwertung funktioniere am besten bei sortenreinen Stoffströmen.

Gleichzeitig fordert der Verband Nachbesserungen, u.a. hinsichtlich der sog. Recyclingquote für Vorbehandlungsanlagen, und eine frühzeitige Evaluierung der Verordnung. Zudem wolle der BDE die GewAbfV von Anfang an auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen. Letztlich würden sich auch aus der aktualisierten LAGA-Mitteilung 34 Folgefragen ergeben. Der Verband beabsichtige daher, den von ihm erarbeiteten Leitfaden zur GewAbfV im Rahmen einer dritten Auflage anzupassen.

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