HBCD-haltige Abfälle: Zustimmung und Kritik

Die Meinungen zum Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit POP und zur Änderung der AVV sind geteilt.

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(mih) Nachdem das Bundeskabinett kürzlich den Entwurf einer „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen [POP] und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung [AVV]“ beschlossen hat, gibt es dazu Zustimmung, aber auch Kritik. Die Verordnung soll die Entsorgung von Abfällen regeln, die POP enthalten, u.a. Wärmedämmplatten mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD).

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts. Damit rücke eine Gesamtlösung der HBCD-Problematik, die im letzten Jahr vielerorts zu Entsorgungsengpässen bei Wärmedämmplatten aus Styropor geführt hatte, in greifbare Nähe. Die Einstufung von POP-haltigen Abfällen als gefährliche Abfälle sei auf das EU-rechtlich gebotene Maß reduziert worden. Bestimmte POP-Abfälle, darunter HBCD, seien nun weiterhin nicht gefährlicher Abfall und würden nur zusätzlichen Anforderungen wie dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen.

Besonders positiv wertet der BDE, dass im vorgesehenen Nachweisverfahren der Sammelentsorgungsnachweis ohne Mengenbegrenzung erfolgen dürfe. Zu präzisieren sei insbesondere noch, welche Abfallgemische und Sortierreste aus Behandlungsanlagen der POP-Nachweispflicht unterliegen sollen und welche nicht.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hingegen kritisiert die geplante Verordnung zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten als unzureichend und bezeichnet sie als „Mogelpackung“. Dämmstoffe mit giftigen Flammschutzmitteln sollten als gefährliche Abfälle eingestuft und entsprechend behandelt werden: Die DUH fordert die Bundesländer deshalb auf, die Verordnung im Bundesrat zu blockieren.

Für die DUH sei der Beschluss des Bundeskabinetts nur ein Minimalkompromiss zugunsten der Industrie, wobei der Ressourcen- und Umweltschutz außer Acht gelassen würde. Da das in Dämmplatten als Flammschutzmittel eingesetzte HBCD für Mensch und Tiere äußerst giftig sei, seien HBCD-belastete Dämmstoffabfälle und alle anderen Abfälle, die POP enthalten, als Sondermüll zu betrachten. Der DUH fordert ein von den Herstellern getragenes Rücknahmesystem für potenziell schadstoffhaltige Produkte, anstatt die Entsorgungsanforderungen herunterzuschrauben. Zudem sollten verfügbare Recyclingtechniken angewendet werden, um Schadstoffe abzutrennen und Rohstoffe zurückzugewinnen.

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