Lachgas: zunehmende Gefahren bei der Entsorgung

Die Entsorgungsverbände VKU, BDE und ITAD fordern die Einführung einer Pfandpflicht für Lachgaskartuschen.

| Abfälle | Meldungen

(mli) Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) und die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) sprechen sich für eine einheitliche Lösung für die zunehmenden Probleme durch die Nutzung von Lachgas als Rauschmittel aus.

Der wachsende Konsum gefährde nicht nur die Verbraucher. Immer mehr der Kartuschen würden in der Natur landen oder über den Hausmüll, die Straßenpapierkörbe oder in nicht vollständig entleerter Form in der Gelben Tonne bzw. Wertstofftonne beseitigt. Die unsachgemäße Entsorgung führe zu einer erhöhten Explosionsgefahr in Abfallsammelfahrzeugen, Sortier- und Behandlungsanlagen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie in thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Die Folge seien erhebliche Schäden an Fahrzeugen und Anlagen sowie vorübergehende Ausfälle. Neben dem erhöhten Sicherheitsrisiko für das Personal und den enormen Kosten, welche diese Schäden verursachen, habe der Ausfall einer Anlage direkte Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit. Zudem stelle die fachgerechte Beseitigung der Kartuschen einen hohen Aufwand für öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger dar.

VKU, BDE und ITAD fordern eine zeitnahe Lösung auf Bundesebene oder bestenfalls europäischer Ebene, um einheitliche Rahmenbedingungen für eine sichere und verursachergerechte Entsorgung von Lachgasflaschen festzulegen. Die Idee der Interessenverbände ist es, eine hohe Pfandpflicht für Druckgasflaschen ab 200 mL einzuführen, sodass Verbraucher die Gasflaschen bzw. -kartuschen nicht über den Hausmüll oder die Straßenpapierkörbe entsorgen, sondern beim Händler zurückgeben können. Auch die Vorgabe von Entleerungs- und Überdruckventilen an den Flaschen sehen die Verbände als möglichen zusätzlichen Ansatz.

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