Die LAGA empfiehlt, die überarbeitete vorläufige Fassung „Vollzugshilfe zur Abfallverbringung“ ab sofort anzuwenden, obgleich zu drei Fragen noch Diskussionsbedarf besteht.
(mih) Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat im Rahmen ihrer 107. Sitzung am 14. September 2016 der überarbeiteten Fassung der Mitteilung 25 grundsätzlich zugestimmt. Die LAGA-Mitteilung 25 enthält die „Vollzugshilfe zur Abfallverbringung“ (Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen vom 14. Juni 2006 und zum Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) vom 19. Juli 2007). Sie wurde nun in einer aktualisierten vorläufigen Fassung (Stand: Juni 2016, mit ergänzenden Fußnoten 6, 17, 22 und 30 vom September 2016) zum Download bereit gestellt.
Zugleich hat die LAGA festgestellt, dass darin zu drei Fragen zur Verbringung von tierischen Nebenprodukten und im Bereich der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) noch Diskussionsbedarf besteht. Die betroffenen Ausschüsse wurden gebeten, diese Fragen bis zur endgültigen Fertigstellung der LAGA-Mitteilung 25 zu klären. Die LAGA empfiehlt, bis zur endgültigen Zustimmung zur Veröffentlichung der LAGA-Mitteilung 25 (voraussichtlich im kommenden Jahr) den vorliegenden vorläufigen Entwurf von Juni 2016 anzuwenden.
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung versteht sich als sach- und fachkundige Kommentierung der Bestimmungen zur Verbringung von Abfällen. Sie soll dabei helfen, die bei der Anwendung des Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen. Ihr kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu; insbesondere handelt es sich auch nicht um Innenrecht der Verwaltung.
Die Arbeitsgruppen der LAGA setzten sich aus Vertretern der für das Abfallrecht zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, einzelner Vollzugsbehörden der Länder, des Umweltbundesamtes (UBA), der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zusammen.
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