Im neuen Teil A sollen die Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) konkretisiert werden, um einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.
(mih) Die momentane Mitteilung 31 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs konkretisiert die „Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten – Altgeräte-Merkblatt“ mit Stand September 2009. Diese Mitteilung hat ein von der LAGA eingesetzter Ad-hoc-Ausschuss im Auftrag der Umweltministerkonferenz überarbeitet.
Die bisherige LAGA-Mitteilung 31 wird künftig aufgeteilt werden:
Der Teil A der Mitteilung 31 liegt nun im Entwurf vor; hierin nehmen u.a. die gefahrgutrechtlichen Aspekte der Sammlung und Beförderung von EAG (z.B. mit Lithiumbatterien) breiten Raum ein. Die Mitteilung wendet sich an Vollzugsbehörden, Hersteller, deren Bevollmächtigte, Vertreiber von EAG, die Betreiber von Sammel- und Rücknahmestellen für EAG sowie die Betreiber von Anlagen für die Lagerung und Behandlung der EAG und darüber hinaus an Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Abfallbeförderer, Abfallmakler, Abfallverwerter, Gutachter und Sachverständige.
Im Rahmen der Anhörung bietet die LAGA-Geschäftsstelle die Möglichkeit, Änderungsvorschläge und Anmerkungen bis 2. September 2016 vorzutragen. Entsprechende Hinweise mit Bezug auf das Kapitel und die Seite können per E-Mail an die LAGA-Geschäftsstelle (laga-gs@um.bwl.de) gerichtet werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!