Der DSLV hat die rechtlichen Folgen, die sich aus Änderungen des KrWG und seines untergesetzlichen Regelwerks ergeben, für Spediteure aufbereitet.
(mih) Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die am 1. Juni 2014 in Kraft getreten ist und das untergesetzliche Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geändert hat, hat u.a. die Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) ersetzt. Letztere regelte bis dahin lediglich die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung gefährlicher Abfälle.
Die AbfAEV präzisiert zum einen die nach KrWG geforderten materiellen Voraussetzungen der Zuverlässigkeit sowie der Sach- und Fachkunde. Zum anderen wurden die Verfahrensregelungen zur Erlaubnis nach § 54 KrWG bei Beförderungen gefährlicher Abfälle und nun auch zur Anzeige nach § 53 KrWG bei Beförderungen nicht gefährlicher Abfälle konkretisiert.
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat die rechtlichen Folgen für die Spedition in dem Leitfaden Die Beförderung von Abfällen – Leitfaden zur Umsetzung von KrWG, AbfAEV und weiterer abfallrechtlicher Vorschriften auf 22 Seiten zusammengefasst.
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