RKI, UBA, BAuA und BAM informierten über den sicheren Umgang mit Abfällen, der mit dem Ebolavirus kontaminiert ist. Die Präsentationen sind nun abrufbar.
(mih) Auf Bundesebene sind vier Einrichtungen für das Thema „Umgang mit infektiösen Abfällen unter besonderer Beachtung von Abfällen von Patienten mit hämorrhagischem Fieber (Ebola)“ zuständig. Darüber hatten Experten aus dem Robert Koch-Institut (RKI), dem Umweltbundesamt (UBA), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Ende Februar in Berlin informiert. Sie beantworteten zudem Fragen zur Gesetzgebung und zum Arbeitsschutz.
Die Präsentationen folgender Vorträge sind nun beim RKI abrufbar:
Das Ebolavirus stellt selbst jene Krankenhäuser vor neue Herausforderungen, die bereits viele Erfahrungen mit Isolierstationen haben und diese seit Langem betreiben. Um eine Infektion über Blut- und andere Körperflüssigkeiten zu verhindern, müssen Ärzte und Pflegepersonal bei der Behandlung von Patienten, die an Ebola erkrankt sind, Ganzkörperschutzanzüge mit gesicherter Atemluftzufuhr tragen. Doch auch über den Kontakt mit sämtlichen Gegenständen, die vom Patienten oder seinen Betreuern berührt wurden, kann die Infektion weitergegeben werden. Alle Abfälle sind daher bereits im Isolierbereich sicher zu verpacken, damit sie sich anschließend auch sicher zu speziellen Entsorgungsanlagen transportieren und dort verbrennen lassen. Die gesamte Prozesskette im Umgang mit Ebola-belasteten Abfällen muss zu jeden Zeitpunkt sicher sein.
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