Per Änderungsgesetz wird die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in nationales Recht umgesetzt.
(mih) Im BGBl. ist das „Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften“ vom 1. November 2016 bekannt gemacht worden (BGBl. 2016 I S. 2452). Damit werden das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG), das StGB und die Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV) aktualisiert. Im AbfVerbrG werden u.a. Kontrollpläne sowie Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfälle eingeführt.
Das Gesetz dient dazu, die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 19. November 2008 umzusetzen. Es tritt im Wesentlichen morgen in Kraft; zwei Änderungen gelten jedoch erst ab 1. Januar 2018.
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