Plastikmüll - gereinigt, sortiert und recycelbar

Basler Übereinkommen legt strenge Vorgaben für verschmutzte Plastikabfälle und alte Elektrogeräte fest.

| Abfälle | Meldungen

(ur) Der Export von Plastikabfällen unterliegt nun verschärften Regeln. Sie dürfen in Zukunft nur noch frei gehandelt werden, wenn sie gereinigt und gut sortiert sind und sich recyceln lassen. Für den Export anderer Plastikabfälle wird künftig weltweit eine Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten erforderlich sein. Der Export schlecht recycelbarer Abfälle aus der EU in Entwicklungsländer wird ab 2021 untersagt werden. Auch der illegale Handel mit alten Elektrogeräten soll weiter eingedämmt werden. Dafür wurden die Leitlinien für den Handel mit diesen Geräten verschärft. Dies haben die 187 Vertragsstaaten des so genannten Basler Übereinkommens in Genf am 10. Mai 2019 einstimmig beschlossen.

Das Abkommen regelt den weltweiten Umgang mit gefährlichen Abfällen. Umweltministerin Svenja Schulze sieht in den schärferen Exportregeln des Basler Übereinkommens eine wirksame Handhabe gegen den zunehmenden Meeresmüll: "Jetzt ist ein Exportstopp für verschmutzte und fragwürdige Plastikabfälle aus der EU nach Asien und Afrika möglich. Die zuständigen Landesbehörden und der deutsche Zoll können in Zukunft verhindern, dass solche Abfälle auf ungesicherten Deponien und am Ende im Meer landen."

Laut den neuen Vorgaben des Basler Übereinkommens können nur noch sortenreine Abfälle und so gut wie störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden. Da diese Kunststoffe weltweit gefragt sind und einen Marktwert haben, ist es unwahrscheinlich, dass sie deponiert werden. Gefährliche Kunststoffabfälle und solche, die sich kaum recyceln lassen, unterliegen nun den Vorgaben des Basler Übereinkommens. Dies bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten exportiert werden dürfen und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Die Vollzugsbehörden der Bundesländer, der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr erhalten dadurch eine deutlich verbesserte Grundlage für ihre Ausfuhrkontrollen, auch weil nun klarer als bisher festgelegt ist, welche Abfälle frei gehandelt werden dürfen und welche nicht.

In der EU führt die Neuregelung zu einem Exportverbot von Kunststoffabfällen, die nicht sortiert, verunreinigt und mit anderen Abfallarten vermischt sind. Damit soll die Ausfuhr in Länder verhindert werden, die über keine angemessene Infrastruktur für die umweltgerechte Entsorgung oder zum Recycling von Kunststoffabfällen verfügen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese auf Deponien und später in der Umwelt landen. Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2021; sie muss nun in einen rechtsverbindlichen OECD-Beschluss und anschließend in die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen übernommen werden.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE ) ist skeptisch, ob mit der Erschwerung von Kunststoffabfallexporten die Plastikflut in den Weltmeeren bekämpft werden kann. „Abfall sollte weiterhin dort recycelt und verwertet werden, wo es ökonomisch und ökologisch am sinnvollsten ist. Daher sollte die EU im Rahmen der für 2020 angesetzten Überprüfung der EU-Verbringungsverordnung dafür sorgen, dass Kunststoffabfälle weiterhin reibungslos in der EU und OECD verbracht werden können. Mehr Bürokratie durch Notifizierungen oder gar Verbote lösen das Problem der Plastikvermüllung nicht. Das geht nur durch ökonomische Anreize und gesellschaftliches Handeln“, meint BDE-Präsident Peter Kurth.

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