Ab 24. Januar kommenden Jahres müssen Fahrzeuge, die in Polen nicht gefährliche Abfälle befördern, mit Warntafeln gekennzeichnet sein.
(mih) Fahrzeuge, die nicht gefährliche Abfälle in Polen befördern, müssen ab 24. Januar 2018 vorn und hinten mit Warntafeln (40 cm breit und 30 cm hoch) gekennzeichnet sein. Gemäß einer Verordnung des Umweltministeriums vom 7. Oktober 2016 über detaillierte Anforderungen für den Transport von Abfällen müssen die Warntafeln folgendermaßen beschriftet sein:
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!