Richtlinie über EAG geändert

Die Änderungen in der WEEE-Richtlinie betreffen insbesondere die Finanzierung der Entsorgungskosten und die Kennzeichnung.

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(mih) Das Europäische Parlament und der Rat haben die Richtlinie (EU) 2024/884 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte [WEEE-Richtlinie – Waste of Electrical and Electronic Equipment] bekannt gemacht (ABl. L, 2024/884, 19. März 2024).

In der WEEE-Richtlinie werden die Art. 12 und 13 korrigiert, u.a. bezüglich der Finanzierung der Entsorgungskosten von in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) und Photovoltaikmodulen. Stichtage sind der 13. August 2005, 13. August 2012 bzw. 15. August 2018. Die Änderungen in Art. 14 und 15 betreffen Anforderungen an die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten und Photovoltaikmodulen. Im neuen Art. 24a wird festgelegt, dass die Kommission spätestens am 31. Dezember 2026 eine Bewertung vorlegt, ob eine Überarbeitung dieser Richtlinie erforderlich ist.

Die Richtlinie (EU) 2024/884 tritt am 8. April 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen dieser Richtlinie bis 9. Oktober 2025 nachkommen.

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