Schrott-Branche befürchtet „Chemisierung des Abfallrechts“

Durch eine Flut von Auflagen und Gesetzen könnten wertvolle Sekundärrohstoffe zunehmend in gefährliche Abfälle umdeklariert und damit etablierte Recyclingwege nicht mehr genutzt werden.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Den Unternehmen des Fachverbands Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) bereitet die voranschreitende „Chemisierung des Abfallrechts“ bzw. die bei der EU vorangetriebene „Schnittstelle Chemie-Produkt- und Abfallrecht“ zunehmend Sorge. Durch eine Flut von Auflagen und Gesetzen könnten wertvolle Sekundärrohstoffe zunehmend in gefährliche Abfälle umdeklariert und damit etablierte Recyclingwege nicht mehr genutzt werden.

Auch den im neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgelegten offenen Anwendungsbereich (Open Scope) umzusetzen, sei herausfordernd und würde die Aufgaben in der Sammlung noch komplexer gestalten. So würden ab 15. August 2018 grundsätzlich alle Elektro(nik)geräte darunter fallen. Das könnte in der Folge auch Möbel- und Bekleidungsstücke mit elektronischen Funktionen betreffen. Im Einzelfall sei zu entscheiden, ob bei zusammengesetzten Produkten das elektronische Bauteil funktional oder baulich an die Nutzungsdauer des Produktes gebunden ist.

Zusätzlich sei zu beachten, dass nicht allein die Art des Gerätes für die richtige Zuordnung der Sammelgruppe ausschlaggebend ist, sondern auch seine Größe. Des Weiteren seien in den Sammelgruppen 2, 4 und 5 batteriebetriebene Altgeräte getrennt zu erfassen. Hier würden also zusätzliche Behälter dazukommen. Sorge bereitet dem bvse-Fachverband, ob die kommunalen Annahmestellen auf diese Neuregelungen, die am 1. Dezember 2018 in Kraft treten, ausreichend vorbereitet sind.

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