Der neue Referentenentwurf zum Batteriegesetz (BattG) fördere den Wettbewerb um die geringstmögliche Sammelmenge von Altbatterien, kritisiert der Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling im bvse
(ur) Der Fachverband des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) fordert stattdessen eine Steigerung der Sammelquote auf 65 Prozent und weitere Maßnahmen, um einer drohenden Stagnation des Rücknahmesystems entgegenzuwirken. Der Paradigmenwechsel von der Solidargemeinschaft hin zum Wettbewerbssystem zwischen wenigen Marktakteuren im aktuellen Referentenentwurf bringe große umweltpolitische Rückschritte.
Bernhard Jehle, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, sieht die große Gefahr, dass auf Basis des BattG insbesondere ein Wettbewerb um geringstmögliche Zielerfüllung entsteht: „Der Gesetzesentwurf verkennt, dass eine kleinteilige Sammlung und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit einen deutlich höheren Kostensatz verursacht als die Abholung von Batterien an Groß-Anfallstellen. Mehr als in einem Solidarsystem entscheiden in einem reinen Wettbewerbssystem Aufwand und Kosten über den Umfang der zu erbringenden Leistung.“
Verlierer einer solchen Entwicklung könnten insbesondere kleine, „nicht lukrative“ Sammelstellen sein. Ein Ausdünnen des Sammelsystems und damit längere Wege für den Endverbraucher zu den Abgabestellen seien zu erwarten, macht der Fachverbandsvorsitzende deutlich.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an aus Altbatterien zurückzugewinnenden Rohstoffen sowie der in Altbatterien verbauten Schadstoffe müsse die Tendenz aber genau in die andere Richtung gehen.
Die im neuen Gesetzentwurf unveränderte Sammelquote von 45 % wird mit bestehenden Sammelsystemen längst erreicht. Im vorliegenden Entwurf fehlen Anreize, weitere Batterien anzunehmen, wenn diese Sammelquote erreicht wird. „Das im Bereich der Gerätealtbatterien favorisierte Wettbewerbssystem kann nur dann ressourcenpolitische Effekte entwickeln, wenn es tatsächlich einen Wettbewerb um die höchstmögliche Sammelmenge bewirkt. Wir fordern daher eine Sammelquote von 65 Prozent für Geräte-Altbatterien im herstellereigenen System“, erklärte Jehle.
Von immenser Bedeutung ist nach bvse-Ansicht auch, dass mangelnde Pflichterfüllung geahndet und effektiv sanktioniert wird. In dem Referentenentwurf fehlen wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Herstellerpflicht, wie beispielsweise eine Malusregelung bei Nichterfüllung der Sammelmenge.
Große Zweifel hegt der bvse zudem hinsichtlich der weiteren erfolgreichen Umsetzung gemeinsamer Aufgaben, wie beispielsweise der breiten und flächendeckenden Öffentlichkeitsarbeit. Gerade die Informationsarbeit und kurze Abgabewege sind nach Ansicht des Verbandes wesentliche Grundpfeiler, den Umweltaspekt beim Verbraucher und die Abgabebereitschaft zu steigern. Fehlen diese Bedingungen besteht die Gefahr, dass Batterien unsachgemäß in andere Abfallströme entsorgt werden.
Damit fehlen sie nicht nur im Monitoring und sind oftmals für ein Recycling verloren, sondern es gehen auch erhebliche Gefahren von ihnen aus. Hervorzuheben ist hier der wachsende Anteil an Lithium-Akkus. Die im Vorfeld einer Behandlung zwingend notwendige Getrennthaltung und separate Erfassung dieser Batteriearten muss mit allen Mitteln verbessert werden, um das derzeit bestehende extrem hohe Brandrisiko in Recyclinganlagen zu verhindern. „Hier sehen wir neben den Elektrogeräteherstellern ebenso die Batteriehersteller in der Pflicht, notwendige Aufklärungsarbeit zu betreiben und verbrauchernahe, moderne und dem Stand der Technik entsprechende Rückgabestellen einzurichten“, macht Bernhard Jehle deutlich.
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